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Infos für Shootings

Zwischen rechtlichen Grundlagen und praktischen Tipps finden Sie hier einige nützliche Informationen, um Ihr Drehprojekt in Montreux Riviera optimal zu planen.

Filmen im öffentlichen Raum

Für Filmaufnahmen, die der Region Montreux Riviera gewidmet sind und an denen weniger als 10 Personen beteiligt sind, ist keine vorherige Genehmigung erforderlich. Eine E-Mail oder ein Telefonanruf bei Sécurité Riviera ist jedoch immer willkommen.

In jedem Fall dürfen die Aufnahmen nicht die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung beeinträchtigen oder verhindern, den Strassenverkehr stören oder Parkplätze blockieren. Sollte dies dennoch der Fall sein, muss die Produktion mindestens einen Monat vor den Dreharbeiten einen entsprechenden Antrag an die Polizei und die betroffene Gemeinde stellen.

Filmen im privaten Raum (innen und außen)

Für Dreharbeiten im privaten Bereich (Museen, Restaurants, Hotels, ...) muss eine Genehmigung vom Eigentümer oder Verwalter des Ortes eingeholt werden. Dieser Antrag muss mindestens 10 Werktage vor Beginn der Dreharbeiten eingehen.

Filmen mit einer Drohne

En l’absence de règlement communal spécifique, l’utilisation de drone sur l’ensemble de l’espace public de la destination Montreux Riviera est régie par les lois suisse et vaudoise :
Police Riviera a également créé un document de règles applicables à l’exploitation de drone dans la région. Il est par exemple strictement interdit d’utiliser un drone au-dessus du lac, d’une réserve naturelle ou d’un site patrimonial :
Enfin, l’utilisation d’un drone au-dessus d’un espace privé exige l’autorisation préalable du propriétaire ou du gestionnaire du site.